Japaner und Deutsche werden immer älter und stellen damit ihre Rechtssysteme vor neue Herausforderungen. Wie z. B. geht man mit der zunehmenden Zahl von älteren Menschen mit Demenz um? Das japanische Betreuungsrecht aus dem Jahre 2000 orientiert sich an Erfahrungen aus Deutschland. Das Gesetz soll Personen mit verminderten Fähigkeiten soweit wie möglich ein selbstbestimmtes Leben ohne Diskriminierung ermöglichen. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass nicht - wie bisher - Schutz gewährt wird, indem man Fähigkeiten nimmt, sondern dass Unterstützung geleistet wird, um die verbliebenen Fähigkeiten zu nutzen und zu erhalten.
Aus Anlass des Besuchs einer Gruppe von Vertretern der Japan Adult Guardianship Law Association werden bei diesem Symposium aktuelle Themen aus der betreuungsrechtlichen Praxis mit deutschen Experten diskutiert, wie z. B. Fragen der Gesundheitsvorsorge, der Unterbringung, der Ausbildung ehrenamtlicher Betreuer, aber auch Vermögensfragen .
Konferenzsprachen sind Deutsch und Japanisch, es wird simultan gedolmetscht.
Teilnahme nur auf Einladung!